Unter dem Namen Solvency II erarbeitet die EU-Kommission derzeit eine Reform des Aufsichtssystems für die Versicherungswirtschaft. Dabei wird, in Anlehnung an Basel II, ein Drei-Säulen-Ansatz verfolgt: Säule 1 beinhaltet mit der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement) und der Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement) die Vorgaben zur Berechnung der regulatorischen Kennzahlen. Die zweite Säule betrifft das regulatorische Überprüfungsverfahren und wird durch Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Erst- und Rückversicherungsunternehmen umgesetzt. Säule 3 beinhaltet Transparenzvorschriften und verpflichtet die Versicherungsunternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung von Risikoberichten.
Durch langjährige Erfahrung im Bankenumfeld ist zeb/ mit den Herausforderungen der Umsetzung umfassender regulatorischer Neuerungen (Basel II) vertraut. Für den Bereich der Versicherungen erfolgt der Transfer dieser Expertise unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten. zeb/ verfügt über einen vollständigen Anforderungskatalog, mit dessen Hilfe wir den Handlungsbedarf für Ihr Haus strukturiert und effizient erheben, Lösungswege aufzeigen und bei der Umsetzung unterstützen.
Unsere Leistungen:
- Check-up zum Umsetzungsstand und Ableitung Handlungserfordernisse (fachlich/technisch)
- Interne Risikomodelle und Steuerungsverfahren gemäß Säule 1
- Durchführung Quantitative Impact Studies
- Umsetzung MaRisk VA, insbesondere Risk Governance, Risikostrategie, Risikotragfähigkeitskonzept, Limitsystem und IKS
- Risikoberichtswesen, Top-Management-Reporting und aufsichtsrechtliche Meldeanforderungen (CEIOPS)